Herzlich Willkommen

Beginnen Sie jetzt!

 

Es freut mich, dass Sie sich für Autogenes Training und einen Kurs interessieren. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um persönliche Fragen gemeinsam zu besprechen.

Im Rahmen des § 20 Sozialgesetzbuch V unterstützt der Gesetzgeber gesundheitsfördernde Maßnahmen. Damit können Krankenkassen zertifizierte Kurse der „Zentralen Prüfstelle Prävention“ bis zu 80% fördern.

Im Anschluss des Kurses (nach der achten Einheit) erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.