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Es freut mich, dass Sie sich für Autogenes Training und einen Kurs interessieren. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um persönliche Fragen gemeinsam zu besprechen.
Im Rahmen des § 20 Sozialgesetzbuch V unterstützt der Gesetzgeber gesundheitsfördernde Maßnahmen. Damit können Krankenkassen zertifizierte Kurse der „Zentralen Prüfstelle Prävention“ bis zu 80% fördern.
Im Anschluss des Kurses (nach der achten Einheit) erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.