BGF

Wir alle verbringen einen großen Teil unserer Zeit an unserem Arbeitsplatz. Was liegt also näher, als dafür zu sorgen, unser Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für den Erhalt unserer Gesundheit förderlich ist? Stichwort

B etriebliche

G esundheits

F örderung

Ich biete Ihnen:

  • maßgeschneiderte Kurse für Ihr Unternehmen: z.B. Autogenes Training, Rückenschule oder die beliebte „Aktive-Mini-Pause“: Über 6 Wochen erwerben Teilnehmer*innen 1x pro Woche für 30 Minuten theoretisches und praktisches Wissen über Ihren Körper: wie vermeide ich Verspannungen, Kopfschmerzen oder dass Stress die Leistung mindert?

  • Ergonomische Arbeitsplatzberatung: Langes Sitzen, eine schlechte Körperhaltung und der damit verbundene Krankheitsausfall müssen nicht sein! Wir optimieren zusammen die Haltung am Arbeitsplatz und damit die Leistungsfähigkeit.

  • Physiotherapie oder Massagen bei Ihnen vor Ort

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Viele Firmen haben dies für sich bereits erkannt. Sie haben die Gesundheitsförderung zu einer Managementaufgabe in ihren Betrieben gemacht. Häufig sind es die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung noch nicht ausreichend nutzen. Der Grund ist ebenso einfach wie nachvollziehbar. Sie haben oft nur wenig Mitarbeiter und einen begrenzten Gestaltungsspielraum. Dennoch steht fest: Investitionen in die Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden, gerade auch von kleinen und mittleren Betrieben, sind immer Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen sind ein Ziel, an dem sich alle im Betrieb beteiligen können. Sowohl die Unternehmensleitung als auch die Beschäftigten, die Betriebs- und Personalräte sowie die Betriebs- und Werksärzte.

Staatliche Förderhilfe

Um Arbeitgeber zu motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu tun, hat der Gesetzgeber steuerliche Freibeträge nach § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) vorgesehen. Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt seit 1. Januar 2020 600 Euro pro Beschäftigten im Jahr. 

Das bedeutet konkret: Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur sogenannten verhaltensbezogenen Prävention (zum Beispiel Autogenes Training) und zur Betrieblichen Gesundheit ausgeben, ohne dass die Beschäftigten diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Auch zur Sozialversicherung sind die Ausgaben beitragsfrei. Die Leistungen des Arbeitgebers müssen allerdings zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Der Betrag von 600 Euro ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Überschreitet die Leistung des Arbeitgebers also den Betrag von 600 Euro, so ist lediglich der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.