BGF

Wir alle verbringen einen großen Teil unserer Zeit an unserem Arbeitsplatz. Was liegt also näher, als dafür zu sorgen, unser Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für den Erhalt unserer Gesundheit förderlich ist? Stichwort

B etriebliche

G esundheits

F örderung

Ich biete Ihnen:

  • maßgeschneiderte Kurse für Ihr Unternehmen: z.B. Autogenes Training, Rückenschule oder die beliebte „Aktive-Mini-Pause“: 6 Wochen lang erwerben Teilnehmer 1x/ Woche für 30 Minuten theoretisches und praktisches Wissen über Ihren Körper: wie vermeide ich Verspannungen, Kopfschmerzen oder dass Stress die Leistung mindert?

  • Ergonomische Arbeitsplatzberatung: Langes Sitzen, eine schlechte Körperhaltung und der damit verbundene Krankheitsausfall müssen nicht sein! Wir optimieren zusammen die Haltung am Arbeitsplatz und damit die Leistungsfähigkeit.

  • Physiotherapie oder Massagen bei Ihnen vor Ort

markus_van_hauten_lappland

Viele Firmen haben dies für sich bereits erkannt. Sie haben die Gesundheitsförderung zu einer Managementaufgabe in ihren Betrieben gemacht. Häufig sind es die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung noch nicht ausreichend nutzen. Der Grund ist ebenso einfach wie nachvollziehbar. Sie haben oft nur wenig Mitarbeiter und einen begrenzten Gestaltungsspielraum. Dennoch steht fest: Investitionen in die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade auch von kleinen und mittleren Betrieben, sind immer Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen sind ein Ziel, an dem sich alle im Betrieb beteiligen können. Sowohl die Unternehmensleitung als auch die Beschäftigten, die Betriebs- und Personalräte sowie die Betriebs- und Werksärzte.

Staatliche Förderhilfe

Die Bundesregierung hat mit dem neu geschaffenen § 3 Nr. 34 EStG eine Steuerfreistellung für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung eingeführt, die allerdings den Anforderungen der §§ 20, 20a SGB V genügen müssen.

Die Steuerfreistellung ist auf € 500,00 pro Mitarbeiter im Kalenderjahr begrenzt. Die Regelung stellt sowohl eigene betriebliche Leistungen des Arbeitgebers als auch Zuschüsse des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die dieser für die entsprechenden Maßnahmen verwendet, bis zur genannten Höhe steuerfrei.